
Es war ein gewöhnlicher Tag für Mathilde Grunzbichler aus Oberunterhinterhausen. Ein Donnerstag, an dem sie ihren bald ablaufenden Personalausweis verlängern wollte. Nicht schlecht staunte sie dafür, als sie die Sachbearbeiterin fragte, ob sie dafür das alte, zu ändernde Dokument benötige.
Denn anstatt eine Antwort zu bekommen, stand die Dame hinter dem Tresen wortlos auf, holte aus und legte Grunzbichler die von Schwielen bewucherte Hand mit großem Schwung ins Gesicht. Nachdem Grunzbichler ihre Brille wieder zurechtrückte und die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam machen wollte, was das denn solle, zeigte diese nur auf ein Schild.
„Fragen ab sofort kostenpflichtig. Dumme Fragen werden sofort sanktioniert. Bitte Kostenkatalog beachten!“

„Und deshalb bekam ich eine geballert?“, fragte Grunzbichler, da sie es nicht glauben konnte. „Freilich“, sagte der Kollege der Sachbearbeiterin, der gerade auch ins Büro kam, und verabreichte ihr eine Kopfnuss. „Und dumme Fragen kosten erst recht. Gesundheit und Geld.“
„Ich hörte meine Wirbel knacken. Der Mann holte aus, als wolle er mir den Schädel spalten. Aber so war das“, erinnert sie sich, reibt sich die Beule auf ihrem Kopf und zeigt uns das Schreiben vom Landratsamt. „Fast sechshundert Euro kostete mich das Fragen – einhundert die erste Frage, mehr als das Dreifache das dumme Nachfragen. Hier. Alles ist aufgelistet.“
An die instinktive Gegenwehr kann sich Grunzbichler noch vage erinnern; an das Zusammensacken und die Klagerufe nicht. „Aber die Ämter versuchen ja schon immer, jeden Handgriff und Handkantenschlag abzurechnen. Wenn die auch nur atmen oder einen Leberhaken verteilen, schreiben sie schon eine Rechnung.“
Nachschlagen bei Nachfragen
Auf Nachfrage bei höherer Stelle werden uns diese Vorfälle bestätigt. Ebenso die Richtigkeit des Bestehens einer Rechtswidrigkeit, wenn etwas nicht sanktioniert wird. Man will den Bürger erziehen. Aussagen wie „Es gibt keine dummen Fragen“ sollen vom Sprachgebrauch getilgt werden. Und anstatt einer Androhung „Frag nicht so blöd, sonst kriegst gleich noch eine runtergehauen“ soll gleich zugeschlagen werden. Hierfür gibt es bereits sogar eine Rechtsverordnung. Nicht nach diesen Vorgaben zu handeln bedeutet, selbst in die Rechtswidrigkeit abzurutschen und sich des Tatbestands der Justizbehinderung schuldig zu werden.
Stellt sich eine Frage im Nachhinein als doch passend heraus, gilt „Im Zweifel gegen den Angeklagten“. In Deutschland herrscht zwar grundsätzlich In dubio pro reo – in Zweifel für den Angeklagten -, in Anbetracht der sich immer mehr zuspitzenden Situation aber warf man das um.
Der neue Grundsatz ist In dubio pro duriore – im Zweifelsfall für das Härtere. Eine Faust oder Geldscheine sind zwar nicht zwingend hart – mit ausreichend Schwung oder Anzahl jedoch schon. Und jeder gut Erzogene weiß – eine Watsche hat noch niemanden geschadet, und der Verlust von Geld schmerzt immer.

Bereits im ersten Gesetzesentwurf für das Strafgesetzbuch pflegte man in einem gesonderten Paragraphen die sogenannte Nachschlagklausel ein. Diese etablierte sich an Beliebtheit besonders im Einzelhandel und allen anderen Bereichen, die mit Menschen als Kunden zu tun haben. Gemeint ist, dass man noch im gleichen Atemzug eine weitere finanzielle Sanktion erteilen darf, einen weiteren Watschenbaum fällen oder die Zahnfee kommen lassen darf, wenn der Betroffene in spe als Getroffener in spe nachfragt. Etwa „Weshalb schlagen Sie mich?“ oder „Rufen Sie mir bitte einen Krankenwagen? Ich spüre meine Beine nicht mehr“, nachdem er bereits eine dumme Frage gestellt hat.
Schließlich genügt es oft nicht mehr, eine Frage, egal wie dumm sie erscheinen mag, nur durch den Geldbeutel büßen zu lassen. Nicht umsonst heißt es, Schläge auf den Hinterkopf erhöhen die Denk- und Merkfähigkeit. Und es sich einzuprägen, keine unnötigen Fragen zu stellen, bedarf bei manchen eben etwas mehr Nachhilfe, Nachdruck und Nackenschläge. Präge mit Schläge, lautet das Credo.
Auf die Frage, wie das durchgesetzt wird, bekommt der Tonmann einen Tritt in die Weichteile, ich selbst einen Kinnhaken, der mich kurz in die Bewusstlosigkeit befördert. Nachdem ich meine zerbrochene Brillenteile wieder gefunden habe, verstehe ich. Es wird sofort und ohne Umwege umgesetzt. „Das macht alles Sinn“, gestehe ich und verzichte auf weitere Fragen, bezahle bar die Strafe und bereite meine nächste Frage besser vor.
Anstatt als Antwort zu tratschen – Olè zu Bußgeldern und Watschn
Normale Fragen werden mit einhundert Euro und Faktor 1 zu Buche schlagen, dumme Fragen werden im Bußgeldkatalog mit einem Faktor 3 aufgeführt und neben einer Kerbe ins Portmonee auch ins Gesicht schlagen. Sollte sich bereits die erste, seriöse Frage versucht ins unlustig Lustige vordringen, droht Prügelstrafe in Form einer einfachen Backpfeife, die jedoch mit, wie es im Gesetzestext steht, mit Schmackes durchgeführt werden muss. Und zwar so, „dass der Glanz in des Getroffenen Augen springt, eine pfeifende Melodie in seinen Ohren singt und er noch eine Stunde lang mit dem Gleichgewichte ringt.“
Man bedient sich weiterhin historischen Werken, aus denen man zitiert, damit sich niemand zu sehr geniert, auch alles richtigzumachen und durchzuziehen.
Hier strotzt die Backe voller Saft;
Wilhelm Busch, Bildergeschichte Balduin Bählamm
da hängt die Hand, gefüllt mit Kraft.
Die Kraft, infolge von Erregung,
verwandelt sich in Schwungbewegung.
Und es geht hier nicht unbedingt um Fragen, bei denen der typische, Tennissocken tragende Deutsche wie hier und hier mit aller Gewalt unter Beweis stellen muss, dass er bereits das Endlevel aller Vaterwitze erreicht hat und, wie man es nicht anders kennt von ihm, absolut und überhaupt keinen Humor hat und nur noch peinlich bis ins Mark ist. Der Deutsche hat keinen Humor, er braucht keinen Humor. Für die Ratlosigkeit seiner Rückgratlosigkeit braucht er einzig nur die Stränge der Zwänge – und eben zwischendurch eine Watschen, dass es ihn kippt komplett aus den Latschen.
Das Gesetz trat bereits letzte Woche für die meisten sehr stillschweigend in Kraft und hat bereits so manchen eiskalt erwischt. So berichtete bereits zwei Tage zuvor eine Zeitung von einem Vorfall in der Schule. Dort fragte ein Schüler, ob man denn nicht die Summe unter einer Wurzel ausrechnen könne, bevor man fortfahre – nachdem das Thema bereits vorherige Woche durchgenommen wurde.
Es war ein Schlag, der ging durch alle Glieder! Schafft einen Stuhl, ich sinke nieder!
Johann Wolfgang von Goethe: Faust – Der Tragödie erster Teil
Dem Mathematiklehrer reichte es schließlich und rief die Polizei. Da der Schüler noch minderjährig war und über kein eigenes Einkommen verfügte, wurde er mit einer Backpfeife und Taschengeldentzug für drei Wochen abgemahnt, während der Vater eine Woche in Beugehaft genommen wurde, da er sich weigerte, die zweihundertundfünfzig Euro Strafe zu bezahlen. Es gibt keine Gnade – nur eine gestreckte Gerade und einen Zahlungsbescheid.
Mit Konsequenz wieder auf Kurs

Mit der Inkostenstellung für Fragen und damit verbundenen Bestrafungsmentalität für unnötige und dumme Fragen will man die Menschen vor allem zu einer Sache anregen: Dem Denken vor dem Sprechen. So viele öffnen ihren Mund und belästigen die Menschheit nicht nur mit ihrer baren Anwesenheit, sondern auch noch ihrer unpässlichen Dummheit, sobald sie den Mund auch nur für die Dicke einer Rasierklinge öffnen.
In einer Zeit, die ohnehin immer schneller, lauter und aufdringlicher wird, ist es schließlich wichtig, selbst den ersten Schritt zu gehen. Reden ist notwendig. Ja. Aber nicht immer. Und manchmal ist es am besten, einfach mal die Fresse zu halten.
ap;
Bildquellen:
- Das Fragezeichen – Photo by Pixabay on Pexels.com
- Das Schreiben – Eigenes Werk
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- Das Schild – Photo by Isaac Garcia on Pexels.com